Mit Ihrer Buchung bestätigen
Sie die Annahme unserer nachfolgenden AGB's:
Allgemeine Nutzungs- und Geschäftsbedingungen
- Den Weisungen der Standaufsicht ist unbedingt Folge zu
leisten
- Rauchen und offenes Feuer sind innerhalb der Raumschießanlage verboten
- In der gesamten Schießanlage sind die Waffen entladen und geöffnet zu transportieren. Der
Gewehrriemen ist abzunehmen
- Ziel- und Anschlagübungen sind außerhalb der Raumschießanlage verboten
- Während des Schießbetriebes ist das Tragen eines Gehörschutzes innerhalb der Raumschießanlage
Pflicht
- Film- und Fotoaufnahmen innerhalb der Schießanlage sind untersagt
- Nur der Schütze/-in, der/die auf der Schützenposition steht, darf seine/ihre Waffe laden und
schießfertig machen
- Innerhalb der Raumschießanlage ist die Mündung der Waffe immer in Richtung der Leinwand zu
halten
- Waffen sind bis zu einer max. Bewegungsenergie von nicht mehr als 10.000 Joule/E0 zugelassen
- Leuchtspurmunition, Hartkerngeschosse, Stahlgeschosse, Flintenlaufgeschosse,
Kunststoffgeschosse, nicht kenntlich gemachte Militärmunition und Schwarzpulverwaffen dürfen
nicht verwendet werden. Die Entscheidung über weitere nicht verwendbare Geschossarten und
Waffen obliegt der jeweils verantwortlichen Schießaufsicht.
- Die Verwendung von wiedergeladener Munition ist untersagt, ausgenommen diese ist mit dem
amtlichen Prüfsiegel (CIP) zugelassen. Ein Verstoß speziell gegen diese Vorschriften ziehen zur
Folge, dass der Verwender nicht nur für Personen- und Sachschäden, sondern
ebenfalls
uneingeschränkt für den Ausfall der Anlage inklusive Übernahme von Regressansprüchen der
festen Mieter bis zur Freigabe der Anlage aufkommt
- Sollte ein reservierter Schießtermin von der Betreiberseite her aus technischen Gründen oder
durch höhere Gewalt nicht durchführbar sein, besteht keinerlei Anspruch auf irgendwelchen
Schadenersatz
- Die Firma Waffen Klett e. K. übernimmt keinerlei Haftung für Schäden, die von anderen
Schießstandnutzern verursacht werden. Der Schießstandnutzer stellt die Betreiber von
Schadenersatzansprüchen gegenüber anderen Schießstandnutzern oder Dritter für vom Nutzer der
Schießanlage verursachter Schäden frei. Der Betreiber schließt die Haftung für vom
Schießstandnutzer mitgebrachten Waffen, Zieloptiken und dergleichen aus, soweit der Schaden
nicht durch den Betreiber, deren Angestellte oder Beauftragte schuldhaft verursacht wurde
- Falls der Schießstandnutzer das Inventar des Schießkinos beschädigt, werden Reparatur- und
Erneuerungskosten ihm in Rechnung gestellt. Dieses gilt für jegliche Schäden, je nach Beschädigung
auch über die im Aushang bekannt gemachten Pauschalen hinaus. Diese betragen für Bodentreffer
EUR 100,00 und für Wandtreffer EUR 200,00 sowie für Deckentreffer EUR 300,00 inkl. 19% Mwst.
Über die Pauschale hinaus entstandene Mehrkosten werden nachberechnet
- Im Falle der Zuwiderhandlung gegen die Richtlinien und die Sicherheit kann der Schießstandnutzer
von der Nutzung ausgeschlossen werden. Eventuell entstehende Kosten werden nicht erstattet
- Die aushängende Schießstandordnung ist zu beachten
Stand 4. September 2017